Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Wirtschaftliches Handeln und inklusiver Arbeitsmarkt - kein Widerspruch
Arbeit ist ein wichtiger Schlüssel für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe. Menschen mit Schwerbehinderung haben es oftmals schwer, Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Sie benötigen manchmal besondere Unterstützungsstrukturen, um ihre Potenziale und Fähigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt optimal nutzen und einbringen zu können. Diese Aufgaben erfüllen Inklusionsunternehmen. Sie verbinden wirtschaftliche Wertschöpfung und soziales Verantwortungsbewusstsein miteinander und sind letztlich ein Ausdruck sozialer Marktwirtschaft. Sie stellen entsprechend den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach personenzentrierter Unterstützung die Menschen mit ihren Stärken und individuellen Ressourcen in den Mittelpunkt.Peter Clever, Geschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Behindert: am Richtigen Arbeitsplatz wertvoll und loyal
Jedes Unternehmen – groß und klein – ist angesichts zunehmender Knappheit fachlich geeigneten Personals gut beraten, gerade auch behinderte Menschen aufs Einstellungsradar zu nehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Motivation und Können unter Beweis zu stellen. Inklusionsfirmen sind hierbei Vorreiter und geben Beispiele.Sie zeigen, dass und wie Teilhabe durch Arbeit im alltäglichen Wirtschaftsleben gelingt. Damit tragen sie erheblich zu einer nachhaltig inklusiven Gesellschaft bei. Das bereichert uns alle.
Prof. Dr Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung
Niemand darf wegen seiner behinderung benachteiligt werden - Inklusionsfirmen sorgen dafür!
Knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, das sind fast zwölf Prozent unserer Gesellschaft. Für sie gibt es seit 1994 ein eigenes Grundrecht in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Inklusionsunternehmen sind ein ausführendes Organ dieses Grundgesetz-Artikels, denn sie schaffen Arbeitsplätze für diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind: Menschen mit Behinderung. Eigentlich sollte sich jedes Inklusionsunternehmen unter sein Firmenlogo schreiben „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – wir sorgen dafür!“