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Jürgen Dusel

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Wirtschaftliches Handeln und inklusiver Arbeitsmarkt - kein Widerspruch

Arbeit ist ein wichtiger Schlüssel für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe. Menschen mit Schwerbehinderung haben es oftmals schwer, Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Sie benötigen manchmal besondere Unterstützungsstrukturen, um ihre Potenziale und Fähigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt optimal nutzen und einbringen zu können. Diese Aufgaben erfüllen Inklusionsunternehmen. Sie verbinden wirtschaftliche Wertschöpfung und soziales Verantwortungsbewusstsein miteinander und sind letztlich ein Ausdruck sozialer Marktwirtschaft. Sie stellen entsprechend den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach personenzentrierter Unterstützung die Menschen mit ihren Stärken und individuellen Ressourcen in den Mittelpunkt.

Peter Clever

Peter Clever, Geschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Behindert: am Richtigen Arbeitsplatz wertvoll und loyal

Jedes Unternehmen – groß und klein – ist angesichts zunehmender Knappheit fachlich geeigneten Personals gut beraten, gerade auch behinderte Menschen aufs Einstellungsradar zu nehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Motivation und Können unter Beweis zu stellen. Inklusionsfirmen sind hierbei Vorreiter und geben Beispiele.

Sie zeigen, dass und wie Teilhabe durch Arbeit im alltäglichen Wirtschaftsleben gelingt. Damit tragen sie erheblich zu einer nachhaltig inklusiven Gesellschaft bei. Das bereichert uns alle.

Prof. Dr. Heribert Prantl

Prof. Dr Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung

Niemand darf wegen seiner behinderung benachteiligt werden - Inklusionsfirmen sorgen dafür!

Knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, das sind fast zwölf Prozent unserer Gesellschaft. Für sie gibt es seit 1994 ein eigenes Grundrecht in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Inklusionsunternehmen sind ein ausführendes Organ dieses Grundgesetz-Artikels, denn sie schaffen Arbeitsplätze für diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind: Menschen mit Behinderung. Eigentlich sollte sich jedes Inklusionsunternehmen unter sein Firmenlogo schreiben „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – wir sorgen dafür!“




Die bag if startet mit Inklusionsunternehmen MehrWert inklusive

eine bundesweite Aufklärungskampagne. Die Kampagne will den Bekanntheitsgrad von Inklusionsunternehmen steigern, für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und für den Ausbau inklusiver Arbeitsplätze werben. Mehr erfahren...